Wie funktioniert Wertanpassung?

Der Betrag, der als Erbbauzins zu Vertragsbeginn berechnet wird, verliert durch die Inflation jedes Jahr an Wert. Deshalb sind so genannte Wertanpassungen vertraglich verankert. Dieses Verfahren der Wertsicherung ist seit den 1980er-Jahren an einen Preisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Die Kopplung beruht auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Heute ist der übliche Maßstab der Verbraucherpreisindex für Deutschland (kurz: VPI). Der VPI misst die Preisentwicklung des durchschnittlichen Warenangebots und berücksichtigt Preisveränderungen in unterschiedlichen Bereichen.

Der Erbbauzins wird in der Regel alle fünf bis zehn Jahre angepasst. Die Grundlage dafür ist die Steigerung des VPIs in dem entsprechenden Zeitraum. Die Wertanpassung hat – wiederum gesetzlich verankert – eine Kappungsgrenze. Wenn in dem entsprechenden Zeitraum das durchschnittliche Bruttoeinkommen geringer steigt als der Verbraucherpreisindex, wird die Wertanpassung gesetzlich begrenzt. Die Klosterkammer berücksichtigt die Kappungsgrenze automatisch bei jeder Wertsicherung.

 

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