Voraussetzungen

Welche formalen Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
Grundsätzlich ist eine Antragstellung durch eine juristische Person, zum Beispiel einen eingetragenen Verein, angeraten. Das Projekt muss sich im Fördergebiet der Klosterkammer Hannover befinden und einen der drei Förderzwecke erfüllen. Das Projekt selber darf nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein.

Kann die Klosterkammer Hannover Personen oder Familien in besonderen Notsituationen unterstützen?
Eine Einzelfallförderung ist aus den Mitteln der von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen grundsätzlich nicht möglich. Jedoch kann in besonderen Fällen ein Antrag an die Viktoria-Luise-Stiftung gestellt werden.

Was bedeutet Projektförderung?
Die Klosterkammer fördert grundsätzlich nur Maßnahmen, die zeitlich sowie von den finanziellen und personellen Ressourcen klar abgrenzbar sind.

Wo in Niedersachsen fördert die Klosterkammer Projekte?
Die Klosterkammer fördert Projekte in Niedersachsen, im Wesentlichen auf dem Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Ausgenommen ist ein Großteil des Gebietes der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig. Hier fördert die Klosterkammer nur in der Stadt Wilhelmshaven, den Landkreisen Verden, Goslar und Peine sowie in Teilen der Stadt Wolfsburg.

Fördert die Klosterkammer auch außerhalb von Niedersachsen Projekte?
In geringem Umfang fördert die Klosterkammer im Landkreis Nordhausen in Thüringen aus Mitteln des Stiftes Ilfeld Projekte im kirchlichen und pädagogischen Bereich.

Kann für ein regelmäßiges Projekt mehrere Male eine Förderung beantragt werden?
Die Klosterkammer leistet grundsätzlich keine institutionelle und keine Reihenförderung. Eine mehrjährige Förderung ist in begründeten Fällen aber möglich.

Kann ich für mein Projekt in einem kommenden Jahr einen neuen Antrag stellen, wenn ich im laufenden Jahr eine Ablehnung erhalten habe?
Nein, eine erneute Antragstellung für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.

Fördert die Klosterkammer kulturelle Projekte?
Die Klosterkammer unterstützt Theater-, Konzert-, und Ausstellungsprojekte, wenn sie dazu dienen, Kinder und Jugendliche oder benachteiligte Menschen an musische und andere kulturelle Bildungsinhalte heranzuführen. Eine Förderung von reinen Kulturveranstaltungen ist grundsätzlich nicht möglich.

Fördert die Klosterkammer wissenschaftliche Projekte?
Die Klosterkammer fördert Projekte, die der Erschließung des von der Klosterkammer bewahrten historischen und kulturellen Erbes dienen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Förderprojekt stehen, das einen oder mehrere der Förderzwecke verwirklicht.

Fördert die Klosterkammer Projekte der Denkmalpflege?
Förderungen für den Erhalt kirchlicher Bau- und Kunstdenkmäler sind grundsätzlich möglich, wobei Maßnahmen der allgemeinen Bauunterhaltung (zum Beispiel Malerarbeiten) im Allgemeinen nicht unterstützt werden können. Profane Denkmäler von herausragender kunsthistorischer Bedeutung können in begrenztem Maße gefördert werden, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich sind und ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegt beziehungsweise eine sinnvolle Nutzung erfolgt.

Fördert die Klosterkammer Orgelsanierungen?
Die Klosterkammer Hannover fördert Sanierungsmaßnahmen von historisch bedeutenden denkmalwerten Instrumenten. Besonders förderwürdig sind Maßnahmen im Sinne des Originaldenkmals. Die Qualität der Nutzung des Instrumentes (Gottesdienste, Konzerte, Orgelunterricht und so weiter) wird in die Förderentscheidung einbezogen. Die entsprechenden Informationen können formlos im Rahmen der Antragstellung oder über einen vorbereiteten Fragebogen mitgeteilt werden. Die Unterstützung regelmäßiger Reinigungs- beziehungsweise Wartungsarbeiten oder die Anschaffung neuer Instrumente wird grundsätzlich nicht gefördert.

Fördert die Klosterkammer Publikationen (zum Beispiel in Form eines Druckkostenzuschusses)?
Die Klosterkammer fördert Publikationen nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn sie einen direkten Bezug zu dem von der Klosterkammer bewahrten historischen und kulturellen Erbe haben oder wenn sie integraler Bestandteil einer geförderten Gesamtmaßnahme sind (etwa einen Katalog zu einer für Kinder konzipierten Ausstellung).

Fördert die Klosterkammer die Errichtung von Neubauten?
Bei Baumaßnahmen im kirchlichen, schulischen oder sozialen Bereich fördert die Klosterkammer grundsätzlich nur die für den späteren Gebrauch notwendige Ausstattung des Baukörpers.

Fördert die Klosterkammer die Ausstattung von Kindertagesstätten, wie Krippen, Kindergärten, Kinderläden oder auch Horten? 

Die Fördermöglichkeiten für Ausstattung hängen vom Träger der Einrichtung ab:

  1. Einrichtungen großer Träger, beispielsweise der Kirchen oder Wohlfahrtsverbände
    • Einrichtungen, die sich in besonderem Maß um eine Zielgruppe des sozialen Förderzwecks kümmern, können Förderanträge für Ausstattung stellen, die vorrangig diesen Kindern zugutekommt (Spielgeräte, Bewegungsraum etc.).
    • Einrichtungen ohne besondere Ausrichtung auf eine Zielgruppe des sozialen Förderzwecks sind für Ausstattung nicht antragsberechtigt.
  2. Einrichtungen kleiner Träger, beispielsweise Elterninitiativen
    • Einrichtungen, die sich in besonderem Maß um eine Zielgruppe des sozialen Förderzwecks kümmern, können Förderanträge für Ausstattung stellen, die vorrangig diesen Kindern zugutekommt (Spielgeräte, Bewegungsraum etc.).
    • Einrichtungen ohne besondere Ausrichtung auf eine gesellschaftlich benachteiligte Zielgruppe können Anträge stellen für Ausstattung (Spielgeräte, Hochebenen, Stühle etc.) und Maßnahmen, die für den sicheren Betrieb notwendig sind. In diesem Fall beträgt die Fördersumme pro Einrichtung maximal 2.500 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Darüber hinaus können alle Einrichtungen Anträge für pädagogische Projekte stellen.

Fördert die Klosterkammer den Guss von Kirchenglocken?
Grundsätzlich kann der Guss neuer Kirchenglocken nicht von der Klosterkammer unterstützt werden. Etwas anderes ist die Sanierung historischer Glocken mit Denkmalwert. Hier ist eine Antragstellung möglich und eine Förderung umso wahrscheinlicher, je höher die kunsthistorische Bedeutung der zu sanierenden Glocke ist.

Fördert die Klosterkammer die Umgestaltung von Schulhöfen?
Eine Unterstützung bei der Um- oder Neugestaltung von Schulhöfen ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme bildet die Anlage eines Schulgartens. Dabei ist es für eine mögliche Förderung notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler von Beginn an aktiv in den Prozess der Ideenfindung, Konzeption und Umsetzung sowie in die spätere Pflege des Gartens eingebunden sind.

Fördert die Klosterkammer Benefizveranstaltungen?
Nein. Die Klosterkammer unterstützt grundsätzlich keine Veranstaltungen, die zum Sammeln von Spenden für gemeinnützige Zwecke dienen, sondern vergibt ihre Fördermittel nur direkt im Rahmen von Projektförderungen für Maßnahmen im kirchlichen, schulischen und sozialen Bereich.

Fördert die Klosterkammer Baumaßnahmen im sozialen Bereich?
Grundsätzlich werden Baumaßnahmen im sozialen Bereich nicht gefördert. In geringem Umfang ist jedoch die Förderung von Baumaßnahmen solcher Träger möglich, denen bei einer Baumaßnahme durch Auflagen der Denkmalpflege ein erhöhter Aufwand bei der Verfolgung des sozialen Förderzwecks entsteht.

Fördert die Klosterkammer Präventionsprojekte?
Eine Fördermöglichkeit besteht nur für Projekte, die in die Grüne Liste Prävention des Landespräventionsrates Niedersachsen aufgenommen wurden (Stufe 1, 2 oder 3). Die Aufnahme und Einstufung erfolgt anhand transparenter Kriterien und wird wissenschaftlich begleitet. Die Wirksamkeit der Projekte auf der Liste ist mindestens theoretisch gut begründet. Grundsätzlich nicht gefördert werden Fortbildungen für festangestelltes Personal. Eine Ausnahme sind Fortbildungsmaßnahmen, die zu einem geringen Anteil in einem Projekt enthalten sind, das sich primär an die Zielgruppe Kinder und Jugendliche richtet.