Kulturelles Erbe

Einmalige Klosterlandschaft in Niedersachsen: Von einst weit über einhundert Klöstern konnten sich achtzehn im heutigen Niedersachsen behaupten. Fünfzehn evangelische Klöster und Stifte betreut und unterstützt die Klosterkammer.

Die evangelischen Frauenklöster und Damenstifte in Niedersachsen gehören zu einem außergewöhnlichen historischen Erbe. Trotz der Skepsis der Reformatoren, konnten sich in der frühen Neuzeit achtzehn der einst weit über einhundert Frauenklöstern im heutigen Niedersachsen behaupten. Sie bilden eine in Deutschland einmalige Klosterlandschaft. Fünfzehn dieser Häuser stehen heute in unterschiedlich enger Verbindung zur Klosterkammer Hannover. Gemeinsam ist ihnen, dass sie kontinuierlich belebt und bewohnt sind und dass sie über Jahrhunderte hinweg Raum für christliche Lebensgemeinschaften von Frauen bieten.

Die Calenberger Klöster

Das Calenberger Kloster Wennigsen liegt etwa 20 Kilometer südwestlich von Hannover.
Foto: Jürgen Gutowski

Die fünf Klöster im Calenberger Land rund um Hannover – Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder, Wennigsen und Wülfinghausen – sind heute Teil des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK) und werden von der Klosterkammer direkt verwaltet. Sie konnten bestehen bleiben, weil die welfische Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen 1542 in ihrer nachreformatorischen Kirchen- und Klosterordnung bestimmte, die ehemals katholischen Klöster als Orte für Frauen und Mädchen zu erhalten und gleichzeitig für das ehemalige Kirchen- und Klostervermögen gesondert von der Staatskasse Rechnung zu führen. Das Vermögen der Calenberger Klöster bildete damit die Keimzelle für den Fonds, aus dessen Erträgen bis heute nicht nur diese Klöster finanziert werden.

Um an das Wirken der Herzogin Elisabeth zu erinnern, hat der Landesfrauenrat Niedersachsen e.V. Hannoversch Münden als Frauenort ausgezeichnet. Vom Welfenschloss in der Stadt führte sie als Ehefrau des Herzogs Erich I von Braunschweig-Lüneburg nach dessen Tod die vormundschaftliche Regierung für ihren minderjährigen Sohn.

Die Lüneburger Klöster

Das Kloster Ebstorf ist Ende des 12. Jahrhunderts als Benediktinerinnenkloster entstanden.
Foto: Klosterkammer/Kristina Weidelhofer

Anders verlief die Entwicklung im ebenfalls welfisch regierten Fürstentum Lüneburg. Hier wurden die Liegenschaften der Klöster infolge der Reformation im 16. Jahrhundert zum Kammergut eingezogen, über das der Fürst unmittelbar verfügen konnte. Die sechs Frauenklöster im Lüneburgischen – Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode und Wienhausen – widersetzten sich zunächst der Reformation, blieben aber auch nach Annahme der protestantischen Konfession auf eigenes Drängen und durch Fürsprache und Unterstützung von Adel und Patriziat erhalten. Der Landesherr und seine Nachfolger übernahmen die Unterhaltungspflicht, die erst 1963 vom Land Niedersachsen auf den AHK überging. Die Lüneburger Klöster sind juristisch selbständige Körperschaften öffentlichen Rechts, die zum überwiegenden Teil aus den Mitteln des AHK unterhalten werden.

Die Stifte

Weniger intensiv ist die Beziehung, die die vier niedersächsischen Stifte Bassum, Börstel, Fischbeck und Obernkirchen mit dem AHK verbindet. Bis heute sind sie selbständige Körperschaften beziehungsweise Stiftungen öffentlichen Rechts. Das Stiftskapitel fällt die wichtigen Entscheidungen, während die Äbtissinnen für die laufende Verwaltung und die rechtliche Vertretung des Stiftes verantwortlich sind. Sie besitzen eigenes Vermögen, aus dem sie den laufenden Unterhalt bestreiten.

Das Stift Börstel stellt eine Besonderheit dar: Seit der Reformation stehen in dem Stiftskapitel des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Plätzen für acht evangelische und zwei katholische Frauen zur Verfügung.

Sowohl für die Lüneburger Klöster als auch für die Stifte nimmt die Präsidentin der Klosterkammer als Landeskommissarin die Rechtsaufsicht wahr: Damit hat er die Befugnis, die Handlungen des jeweiligen Klosters oder Stifts auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Geistliche Gemeinschaften von Männern

Ein feierlicher geschmückter Raum für Gebete in einer alten Klosteranlage.

Raum für Ruhe und Gebet im Kloster Riechenberg.
Foto: Klosterkammer/Kristina Weidelhofer

Neben diesen Klöstern und Stiften mit Konventen und Kapiteln im engeren Sinne sind auch die ehemaligen Konventsgebäude der Klöster Riechenberg bei Goslar und Bursfelde bei Hannoversch-Münden als Klosterstätten von geistlichen Gemeinschaften belebt: Riechenberg beherbergt das von einem evangelischen Männerkonvent bewohnte Gethsemanekloster und in Bursfelde befindet sich eine Tagungsstätte der evangelischen Landeskirche Hannovers mit einem vielfältigen geistlichen Angebot.

 

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Dr. Stephan Lüttich
Abteilungsleiter Förderungen/Klöster&Stifte 
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