24.01.2014

"Unabhängig und verfassungsrechtlich geschützt"

Klosterkammer richtete Vortragsabend anlässlich des 80. Geburtstags ihres ehemaligen Präsidenten Professor Dr. Dr. Axel Freiherr von Campenhausen aus

Porträt des ehemaligen Klosterkammer-Präsidenten Axel Freiherr von Campenhausen

Professor Dr. Dr. Axel Freiherr von Campenhause
Foto: Kristina Weidelhofer

"Geehrt und glücklich" - so fühlte sich Professor Dr. Dr. Axel Freiherr von Campenhausen. Anlässlich seines 80. Geburtstags richtete die Klosterkammer am 24. Januar 2014 eine Vortragsveranstaltung zu Ehren des ehemaligen Klosterkammer-Präsidenten und Staatskirchenrechtlers im Kloster Wennigsen aus: "Der Sache nach Kirche, der Form nach Staat - die Klosterkammer Hannover im Spiegel von Landesverfassung und Staatskirchenrecht" hieß die Veranstaltung.

Rund 100 Gästefanden fanden sich im Klostersaal des Klosters Wennigsen zur Vortragsveranstaltung ein. Klosterkammer-Präsident Hans-Christian Biallas führte in das Thema ein und erläuterte, dass die Zeiten, in denen Juristen sich darüber den Kopf zerbrechen, wie es gelingen könnte, an das Vermögen der Klosterkammer heranzukommen, mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehren. Ebenso beständig sei ein Scheitern dieses Vorhabens zu beobachten. Deswegen habe die Klosterkammer entschieden, punktgenau zum 80. Geburtstag von Professor Dr. Dr. Axel Freiherr von Campenhausen, als angesehenem Staatskirchenrechtler und einem der bedeutendsten Klosterkammer-Präsidenten, einen Vortragsabend zu diesem Thema vorzubereiten – und die Gründe für den verfassungsrechtlichen Schutz und die Unabhängigkeit der Klosterkammer in aller Ausführlichkeit darzulegen.

Dr. Dr. Eckhardt Freiherr von Vietinghoff, ehemaliger Präsident des Landeskirchenamtes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, referierte über die Klosterkammer und die Entwicklung des Staatskirchenrechts seit dem im Jahr 1803 verabschiedeten Reichsdeputationshauptschlusses und legte dar, dass die Stellung der Klosterkammer zwischen Staat und Kirche die Ursache dafür sei, dass die Kammer seit ihrer förmlichen Errichtung im Jahr 1818 über fünf Regierungsformen hinweg weitgehend unverändert geblieben sei. Bernd Busemann, Präsident des Niedersächsischen Landtages, hob in seinem Vortrag zum Thema "Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover in der Praxis des Landesverfassungsrechts" die Unabhängigkeit der Klosterkammer hervor. Versuche, die Klosterkammer stärker an das Land zu binden oder diese finanziell auszuschlachten, seien in der Vergangenheit stets gescheitert, da die Klosterkammer verfassungsrechtlich geschützt und damit unabhängig sei. (ina)

Vortrag von Dr. Dr.h.c. Eckhart v. Vietinghoff
Die Klosterkammer Hannover und die Entwicklung des Staatskirchenrechts seit dem Reichsdeputationshaupt-schluss (PDF | 68 KB)

Vortrag von Bernd Busemann, MdL
Präsident des Niedersächsischen LandtagesDer Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover in der Praxis des Landesverfassungsrechts (PDF | 36 KB)