Denkmalpflege & Nachhaltigkeit

Denkmalpflege schafft gute Beispiele für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Für die Ökobilanz von Gebäuden ist die Frage nach deren Nutzungsdauer zentral. Über Jahrhunderte genutzte Bauten, die regelmäßig instand gehalten werden, sind Neubauten darin überlegen.

Die Bauwirtschaft muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, denn auf den Gebäudesektor entfallen hohe Anteile des Ausstoßes von Kohlenstoffdioxid als klimaschädlichem Gas. Während in Bezug auf moderne Gebäude größtenteils über Energieeffizienz im Betrieb gesprochen wird – zum Beispiel bei Heizen und Kühlen – ist im Falle von Baudenkmalen deren lange Nutzungsdauer ein grundsätzlicher Pluspunkt.

Die Produktion vieler Baustoffe ist sehr energieintensiv, beispielsweise das Brennen von Zement, Gips oder Ziegeln. In Ziegelsteinen, die vor langer Zeit gebrannt worden sind, ist die einmal aufgewandte Energie gespeichert und die Ziegel sind häufig wiederverwendbar. Für die Eiche, die vor 200 Jahren zur Fertigung von Balken oder Dielen gefällt worden ist, ist längst ein neuer Baum nachgewachsen. Das im verbauten Holz gespeicherte CO2 bleibt dauerhaft gebunden.

Grundsatz: Reparieren statt Entsorgen

Viele historische Baustoffe können mehrfach wiederverwendet werden, beispielsweise Ziegel oder Lehm. Bei Neubauten, die meist nach wenigen Jahrzehnten abgerissen werden, muss ein Teil des Baumaterials als Sondermüll entsorgt werden. „Von den vielen denkmalgeschützten Gebäuden, für deren Erhalt die Klosterkammer zuständig ist, sind einige bis zu 900 Jahre alt und werden noch immer genutzt. Im Vergleich zur Lebensdauer aktueller Neubauten ist dies geradezu atemberaubend. Es gilt, diesen Schatz zu pflegen und die Gebäude behutsam an zeitgemäße Nutzungen anzupassen“, sagt Rita Hoheisel, Leiterin der Abteilung für Bau- und Kunstpflege der Klosterkammer. Nach dem Grundsatz „Reparieren statt Entsorgen“ ist es das Ziel, die historische Bausubstanz zu erhalten. So werden zum Beispiel hölzerne Bauteile wie Türblätter, Dielen und Balken nicht vernichtet, sondern lediglich schadhafte Partien ergänzt.

In Planung: Photovoltaik auf historischen Dächern

Bei der Ausstattung mit modernen, sparsamen Heizungsanlagen legt die Klosterkammer Wert auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf den Dächern denkmalgeschützter Gebäude sind kein Tabu mehr. Die Prüfung aller Dachflächen auf grundsätzliche Eignung anhand der vorhandenen regionalen Solarkataster ist abgeschlossen. Für die Entscheidung, wo Anlagen installiert werden können, sind beispielsweise Brandschutz, Statik, Elektrik und die Dachhaut zu berücksichtigen.  

Auch eine Einzelfallprüfung unter denkmalrechtlichen Aspekten ist erforderlich. Zulässig ist das Vorhaben nach der in Niedersachsen geltenden Rechtslage dann, wenn die Photovoltaik-Anlage reversibel ausgeführt wird und ein nur geringfügiger Eingriff in die Denkmalsubstanz und das Erscheinungsbild vorliegt. Gestalterische Vorgaben wie Fläche, Farbe und Form sind ebenfalls einzuhalten.