Historie

Nach der Reformation und der Säkularisation entstand die Idee für die Klosterkammer Hannover: 1818 wurden die Landesbehörde und der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, eine von ihr verwaltete Stiftung, offiziell gegründet.

Ausschnitt aus einem Ölgemälde, zu sehen ist der Kopf einer Frau, Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen, in reich verzierter Kleidung mit einer Haube.

Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen 
Foto: Detail eines Ölgemäldes, Kunstmuseum Stockholm – Schloss Gripsholm 

Einen ersten wichtigen Impuls auf dem Weg zur späteren Klosterkammer Hannover gab die welfische Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen im Jahr 1542. Nach dem Tod Herzog Erichs I. hatte sie die Regentschaft für ihren zwölfjährigen Sohn, Erich II., übernommen. Elisabeth setzte die Einführung der Reformation durch und erließ eine erste evangelische Kirchen- und Klosterordnung. Sie löste die Klöster nicht auf, ließ ihre Güter jedoch erstmals zentral erfassen. Gemäß den Vorgaben Luthers sollten die von den Klöstern erwirtschafteten Einnahmen für fromme Zwecke verwendet werden. Darunter verstand die Herzogin im reformatorischen Sinn kirchliche Zwecke, Bildung und Armenpflege.

1545 trat Herzog Erich II. die Herrschaft an. Wohl mehr aus politischem Kalkül wurde er wieder katholisch und belegte die Klöster mit deutlich höheren Abgaben als zuvor. Das klösterliche Leben der Konvente schien ihm gleichgültig zu sein. Nach seinem Tod 1584 übernahmen die Herzöge des benachbart gelegenen welfischen Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel die Herrschaft. Es galt nun die dortige Klosterordnung und die Klöster entwickelten sich zu evangelischen Damenstiften.

Im 17. Jahrhundert – auch bedingt durch die Auswirkungen des 30-jährigen Krieges – verloren insbesondere die Göttinger Klöster ihre Konvente. Ihr Vermögen wurde in der Folgezeit als einheitliche Vermögensmasse verwaltet und deren Erträge wurden für die Universität in Helmstedt sowie später in Göttingen verwendet. Als Kurfürst Georg Ludwig von Hannover 1714 als Georg I. den englischen Thron bestieg, entwickelte sich in der Verwaltung eine zentrale Einrichtung für die Klosterangelegenheiten. Im Jahr 1718 tauchte die Bezeichnung Klosterkammer erstmals auf.

Ausschnitt aus einem Ölgemälde: Man sieht den Kopf eines edel gekleideten Königs, der Orden um den Hals hängen hat.

König Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover
Foto: Christian Tepper/Hannover

Klosterkammer Hannover als Landesbehörde

Ein weiterer hannoverscher Landesherr besiegelte rund 100 Jahre nach ihrer ersten Erwähnung die Gründung der Klosterkammer als eigenständige Behörde: Prinzregent Georg, der spätere König Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover. In den Wiener Friedensverhandlungen, die auf Napoleons Niederlage 1813 folgten, wird das Kurfürstentum Hannover zum Königreich erhoben. Es gewinnt die Gebiete der Fürstbistümer Hildesheim und Osnabrück hinzu. Das Vermögen der dort nach 1803 aufgelösten reichen Klöster vergrößert das zu verwaltende ehemalige Klostervermögen. Am 8. Mai 1818 unterzeichnet Georg in London das Gründungspatent der Königlichen Klosterkammer, am 26. Juni 1818 wird die neue Verwaltung feierlich eingeführt.

Die Klosterkammer ist heute eine Landesbehörde unter der Rechtsaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Sie verwaltet das ihr anvertraute Vermögen in vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Die größte, der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK), geht auf die Gründungszeit im Jahr 1818 zurück. Drei weitere Stiftungen ähnlicher Zweckbindungen sind im Laufe des 19. Jahrhunderts hinzugekommen: der Domstrukturfonds Verden, der Hospitalfonds St. Benedikti Lüneburg und das Stift Ilfeld.