23.03.2020

Corona-Virus

Großzügige Regelungen im Förderbereich

Ein Mann mit einem Stift in der Hand steht neben einem Flipchart mit einer Zeichnung, davor sitzen Zuschauer.

Ein von der Klosterkammer gefördertes Projekt: Das Literatur-Büro Lüneburg hatte 2018 unter anderem Kinderbuchautor Ingo Siegner zu Kreativ-Workshops eingeladen. Daran nahmen rund 750 Schülerinnen und Schüler teil. Foto: Hans-Jürgen Wege.

Die derzeitige Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf den kirchlichen, schulischen und sozialen Sektor – drei Bereiche, für die regelmäßig Projektförderungen der Klosterkammer Hannover bewilligt werden. Für alle Vorhaben, die aufgrund der aktuellen Situation nicht stattfinden können und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, bietet die Klosterkammer an, den Durchführungszeitraum großzügig, auch in das kommende Jahr hinein zu verlängern, so dass das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann.

Sollte ein Projekt dann nicht mehr in der ursprünglich geplanten Form durchgeführt werden können, ist es darüber hinaus möglich, eine Planungsänderung zu beantragen. Wenn die ursprüngliche Intention des Vorhabens erhalten bleibt, werden solche Änderungsanträge ebenfalls großzügig genehmigt werden. Ähnliches gilt, wenn ein Projekt nicht mehr im eigentlich geplanten Umfang stattfindet, weil aufgrund der Corona-Krise einzelne Teilmaßnahmen nicht mehr umgesetzt werden können.