03.07.2014
Klosterkammer-Mitarbeiter informierten zum Thema „Erbbaurecht“ in Rulle
Die Klosterkammer hatte geladen und rund 150 interessierte Erbbaurechtsnehmer waren erschienen: Am 3. Juli 2014 informierte im Veranstaltungssaal des Hotels Lingemann in Wallenhorst Dr. Matthias Nagel, Leiter der Abteilung Liegenschaften, gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen Friederike Bock und Mareike Schäfer sowie mit Andreas Imwalle, Rentamtsleiter Osnabrück, rund um das Thema Erbbaurecht. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klosterkammer war es dabei ein wichtiges Anliegen, die Möglichkeiten einer vorzeitigen Erneuerung des Erbbaurechtes darzustellen.
Auf 80 Jahre befristet, laufen zahlreiche der 380 Erbbaurechte innerhalb der Gemeinde Wallenhorst in den kommenden 15 bis 20 Jahren aus. Für die Erbbaurechtsnehmer kann dies aktuell zu Schwierigkeiten führen, beispielsweise, wenn sie von Banken einen Kredit für größere Renovierungsarbeiten erhalten möchten: Wenn die Rückzahlung des Darlehns über die Dauer des Erbbaurechtsvertrages hinaus geht, weigern sich die Banken oft, Kredite zu gewähren. Dasselbe gilt für den Hausverkauf: Der potenzielle Erbbaurechtsnehmer hat in solchen Fällen das Nachsehen.
Andreas Imwalle erläuterte das neue Modell der vorzeitigen Vertragsverlängerung und berechnete exemplarisch den zu erwartenden Anstieg der Zinsen für ein Grundstück von 1200 Quadratmetern. „Die Berechnungsgrundlage ist der Bodenrichtwert zur Zeit des Vertragsabschlusses“, erläuterte der Rentamtsleiter. Lag dieser im Jahr 1955 bei zwei Deutschen Mark, würde heute ein Betrag von 105 Euro fällig. Erbbaurechtsnehmer, die heute knapp 350 Euro im Jahr zahlen, werden in Zukunft mit einem wesentlich höheren Betrag rechnen müssen.“
Vor allem der abrupte Preisanstieg scheint den Ruller Erbbauberechtigten zu vergrämen, aber: „Das Preisniveau ist allgemein gestiegen. Ein Liter Benzin kostet heute auch wesentlich mehr als in den 50erJahren. Wir verlangen keine Wucherzinsen, sondern nur eine angemessene Preiserhöhung“, so ein Argument der Klosterkammer.
Bei einer vorzeitigen Verlängerung der Erbpachtverträge gewährt die Klosterkammer den Vertragsnehmern eine anhand der Dauer der Restlaufzeit kalkulierte Minderung der Zinsen – im von Andreas Imwalle gewählten Beispiel reduzieren sich bei einem noch 21 Jahre bestehenden Pachtverhältnis bei einer vorzeitigen Erneuerung des Vertrages die jährlichen Zinszahlungen von 4.200 Euro auf 2654 Euro. Weiterhin sei es möglich, für Gartenland eine Minderungsklausel zu gewähren sowie Grundstücksteilungen zu ermöglichen.
Für die Gemeinschaft der im vergangenen Jahr gegründete Interessengemeinschaft Ruller Erbbauberechtigter waren diese Angebote keine Grundlage für eine Diskussion auf Augenhöhe. Deren Kritik reichte von dem gefühlten Zwang, nicht frei in der Entscheidung zu sein, den Vertrag mit der Klosterkammer zu verlängern, bis zum Unverständnis darüber, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, das gepachtete Grundstück käuflich zu erwerben.
Obwohl Friederike Bock, Dezernentin in der Abteilung Liegenschaften und Matthias Nagel unermüdlich Fragen der Erbbauberechtigten beantworteten, blieben die Ruller skeptisch.
Eine neue Berechnungsgrundlage forderte Alfred Lindner, stellvertretender Bürgermeister in Wallenhorst: Er schlug als eine gerechte Kalkulationsbasis die Einführung eines von der Politik festgelegten „kommunalen Wertes“ vor. „Dem Vorschlag gehen wir gerne nach. Wir werden dies prüfen“, unterstrich Matthias Nagel.
Nach rund zwei Stunden war die ‚Stimmung im Saal nach wie vor verhalten. Dennoch zeigte sich Matthias Nagel optimistisch. „Die Änderung der so genannten Gartenlandklausel betrifft bis zu 86 Fälle der Ruller Erbbauberechtigten, die in diesem Jahr angeschrieben wurden. Das Rentamt Osnabrück wird nun den Erbbauberechtigten ein verbessertes Angebot zukommen lassen. Andreas Imwalle, Leiter des Rentamtes Osnabrück, fügte hinzu: „Ich bin ganz zuversichtlich, dass sich noch einige Erbbauberechtigte im Nachgang an diese Veranstaltung bei uns melden, um sich ausrechnen zu lassen, welche individuellen Kosten für sie bei der vorzeitigen Erneuerung des Erbbaurechtsvertrages entstehen. Ich rate jedem, dies individuell prüfen zu lassen: Sprechen Sie uns an.“ (ina)