Vermieten von Grundstücken

Diese Familie lebt in Osnabrück.

Sie hat ein Haus gebaut auf einem Grundstück von der Kloster·kammer.

Der Fotograf von dem Foto ist Tobias Schwertmann.

Die Kloster·kammer vermietet Grundstücke meistens für 80 Jahre.

Die Kunden und Kundinnen zahlen dafür eine Art Miete.

Und sie können auf dem Grundstück bauen.

Aber sie müssen das Grundstück nicht kaufen.

Das nennt man: Erb·bau·rechts·vertrag.

 

Die Kloster·kammer vermietet zum Beispiel einen Wald an Jäger und Jägerinnen.

Oder einen Teich an Fischer und Fischerinnen.

Oder ein Feld an einen Bauern oder an eine Bäuerin.

 

Manchmal stehen auf den Feldern von der Kloster·kammer auch Windräder oder Anlagen für Sonnen·energie.

 

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