Förderbedingungen Viktoria-Luise-Stiftung
Die Viktoria-Luise-Stiftung unterstützt in ihrem Fördergebiet in Teilen Niedersachsens Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind. Dabei stehen Familien mit Kindern im Mittelpunkt. Antragsteller muss eine öffentliche Einrichtung sein.
Der Antrag für die unverschuldet in Not geratene Person oder Familie muss von einer öffentlichen Einrichtung aus dem sozialen, kirchlichen oder staatlichen Bereich gestellt werden. In vielen Fällen ist das beispielsweise die Landkreisverwaltung, ein Diakonisches Werk oder ein Studentenwerk. Dort wird in der Regel zunächst geprüft, ob im vorliegenden Fall eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zur Beseitigung oder Minderung der Notlage erfolgen kann.
Häufig geraten zum Beispiel alleinerziehende Eltern in finanzielle Schwierigkeiten, wenn sie in Folge von Krankheit, einem Unfall oder häuslicher Gewalt nicht mehr voll berufstätig sein oder gar nicht mehr arbeiten können. Liegen die Erwerbsminderungsrente und beziehungsweise oder die sonstigen Einkünfte über dem Existenzminimum, besteht in der Regel kein Anspruch auf Sozialhilfe. Zuwendungen werden in besonderen sozialen Härtefällen gewährt, wenn die Sozialämter oder Jobcenter nach der aktuellen Rechtslage keine Zuzahlung leisten können.
Wenn die betroffenen Personen in dem Fördergebiet leben, kann die Viktoria-Luise-Stiftung einzelne Kosten übernehmen, um eine unmittelbare Notlage zu lindern. Dabei gibt es keine spezifische Definition, was förderfähig ist. „Die Möglichkeit einer Förderung richtet sich nach dem Bedarf des Antragstellers und es kann individuell darüber entschieden werden“, sagt Paola Castner-Weihe, stellvertretende Vorsitzende der Viktoria-Luise-Stiftung.