Förderkonzept
Die Förderzwecke der Klosterkammer haben ihre Wurzeln in der Reformationszeit und sind an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Heute werden Projekte in den Bereichen Kirche, Bildung und Soziales unterstützt.
Erstmals schriftlich fixiert worden sind die Förderzwecke im Gründungspatent der Klosterkammer Hannover aus dem Jahr 1818. Dort ist nachzulesen, dass ein Teil der Erträge aus dem von der Klosterkammer verwalteten Vermögen des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds für Kirchen, Schulen und höhere Gymnasien sowie wohltätige Anstalten aller Art verwandt werden soll. Die Maßgabe dabei war, diese Zwecke „auf eine den Erfordernissen der Zeiten angemessene Art“ zu erfüllen. „Deshalb hinterfragen wir unsere Förderschwerpunkte regelmäßig auf ihre Aktualität und passen sie an, allerdings ohne dabei die grundsätzliche Ausrichtung zu verändern“, erklärt Dr. Stephan Lüttich, Leiter der Abteilung Förderungen.
Kirche: Wir unterstützen evangelische und katholische Institutionen bei der – auch ökumenischen – Wahrnehmung der eigentlichen kirchlichen Aufgaben wie Verkündigung und Seelsorge. Beispiele dafür sind der Aufbau einer konfessionsübergreifenden Jugendgemeinde, ein Programm zur Musikpädagogik in kirchlichen Kindertagesstätten oder der Erhalt denkmalwerter Kirchengebäude und Orgeln.
Bildung: Wir fördern vor allem die Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen an Kinder und Jugendliche, beispielsweise in Feriencamps zur Sprachförderung, in einem schulischen Filmwettbewerb zu gesellschaftlich relevanten Themen oder in Theater-Workshops. In geringem Umfang fördern wir den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude von herausragender kunsthistorischer Bedeutung, die öffentlich zugänglich sind. Ebenso unterstützen wir in geringem Umfang Forschung und Publikationen zur Geschichte der Klosterkammer Hannover und der ihr verbundenen Einrichtungen.
Soziales: Im sozialen Zweck entscheidet die Zielgruppe Ihres Projekts über die Möglichkeit einer Förderung. Unsere Unterstützung bekommen Projekte für und mit gesellschaftlich benachteiligten Gruppen oder Notleidenden. Dazu gehören zum Beispiel Menschen ohne Schulabschluss, Ausbildung, Arbeit oder Wohnung, Bewohnerinnen und Bewohner benachteiligter Quartiere, Menschen mit Behinderung oder Geflüchtete.