Antragstellung

Wie muss ich meinen Antrag im Programm ehrenWERT. einreichen?
Eine Antragstellung ist ausschließlich mit dem ehrenWERT.-Antragsformular möglich. Das ausgefüllte Formular muss als gespeicherte PDF-Datei an ehrenwert@klosterkammer.de gesendet werden.

Wann kann ich meinen Antrag im Programm ehrenWERT. einreichen?
Anträge für ehrenWERT. können laufend eingereicht werden.

Ist eine Eigenbeteiligung oder Kofinanzierung bei der Finanzierung nötig?
Im Programm ehrenWERT. ist eine Eigenbeteiligung des Antragstellers oder eine Kofinanzierung nicht zwingend notwendig, da eine Förderung aller Ausgaben möglich ist.

Bis zu welcher Höhe werden Honorare für Referenten bezuschusst?
Die Klosterkammer orientiert sich in ihrem Förderprogramm ehrenWERT. an einem Tagessatz von 800 Euro zuzüglich der anfallenden und in Rechnung gestellten Reisekosten. Dies entspricht einem Halbtagessatz von 400 Euro beziehungsweise einem Stundensatz (45 Minuten) von 80 Euro.

Welche Reisekosten können für die teilnehmenden Ehrenamtlichen gefördert werden?
Hier gilt die Niedersächsische Reisekostenverordung (NRKVO). Daher können z.B. Zugfahrten der 2. Klasse oder Übernachtungskosten in angemessener Höhe gefördert werden. Abweichend von der NRKVO können aus Fördermitteln des ehrenWERT.-Programms kein Tagegeld und kein pauschales Übernachtungsgeld gezahlt werden. 

Gibt es eine Obergrenze für die Förderung durch die Klosterkammer?
Ja, die Antragssumme muss unter 10.000 Euro liegen.

Kann ich vorab eine Einschätzung über die Aussicht auf Bewilligung eines Antrags bekommen?
Nein. Die Zusage einer Förderung erhalten Sie von der Klosterkammer Hannover erst mit dem Bewilligungsschreiben. Aus der Beratung im Rahmen von Vorgesprächen zur Antragstellung lassen sich keine Rückschlüsse auf die spätere Entscheidung ziehen.

Sind die im Ausgabenplan angegebenen Ansätze untereinander deckungsfähig?
Verschiebungen innerhalb des bewilligten Ausgabenplans sind nur bis zu einem Anteil von 20 Prozent je Ausgabenposition gestattet. Sollten Planungsänderungen größere Verschiebungen nötig machen, sind diese vorab von der Klosterkammer Hannover schriftlich zu genehmigen.