Auszahlung ehrenWERT.
Nach der Bewilligung startet die Projektarbeit: Wir erläutern, wie Sie sich Ihre Fördermittel auszahlen lassen können.
Direkt nach der Bewilligung ihres Antrags können Sie bis zu 90 Prozent der Fördersumme als Abschlagszahlung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die ausgezahlten Mittel innerhalb von maximal zwei Monaten verwenden, beispielsweise zur Zahlung von Rechnungen für Referentinnen oder des Tagungshauses. Bitte nutzen Sie dafür das Formular „Antrag auf Abschlagszahlung in ehrenWERT.“ unter Download ehrenWERT.
Nach dem Abschluss Ihrer Qualifizierungsmaßnahme legen Sie uns einen Verwendungsnachweis vor, dessen Vordruck Sie ebenfalls unter Download ehrenWERT. finden. Erst nach der erfolgreichen Prüfung des Verwendungsnachweises wird die vollständige Fördersumme ausgezahlt.
Weitere Hinweise finden Sie unter Häufige Fragen zu ehrenWERT.