Wie wir wirtschaften
Langfristiges Denken sichert Leistungsfähigkeit: Die Klosterkammer vergibt Grundstücke im Erbbaurecht und verpachtet landwirtschaftliche Flächen. So ist es möglich, aus dem Grundvermögen dauerhaft Erträge zu erzielen.
Die Klosterkammer verwaltet ein Vermögen, das überwiegend aus Grundbesitz besteht. Die Flächen werden als Liegenschaften bezeichnet. Dazu zählen Baugrundstücke, landwirtschaftliche Areale und Gewässer. Die Klosterkammer vergibt Grundstücke im Erbbaurecht, verpachtet Flächen oder bewirtschaftet sie.
Ein Schwerpunkt der Klosterkammer liegt im Vermarkten von Erbbaurechten: Rund 16.700 Baugrundstücke sind derzeit vergeben. Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von 80 Jahren. Die Klosterkammer erwirtschaftet so die notwendigen Erträge, um Leistungsverpflichtungen zu erfüllen und Förderungen als freiwillige Leistungen vergeben zu können, letztlich: um die Leistungsfähigkeit der Stiftungen zu erhalten. „Unsere Kunden können auf diesem Grund bauen und ersparen sich den Grundstückskauf“, sagt Dr. Matthias Nagel, Leiter der Abteilung Liegenschaften. Die Erbbaurechtsgrundstücke der Klosterkammer liegen größtenteils in Niedersachsen. Kunden sind private Bauherren und Gewerbetreibende.
Die zentrale Verwaltung der Liegenschaften geschieht von Hannover aus. Zu Fragen rund um Grundstücke im Erbbaurecht beraten Sie gerne die Verantwortlichen in unseren Klosterrentämtern Hannover, Osnabrück, Lüneburg und Northeim. Informationen zu den derzeit verfügbaren Grundstücken und Ansprechpartner finden Sie in dieser Kartenansicht.
Wohnungsbauprojekte und Vernetzung
Wohnungsbauprojekte im Erbbaurecht übernimmt ein Tochterunternehmen der Klosterkammer, die LIEMAK Immobilien GmbH. Auf Erbbaurechtsgrundstücken in attraktiven Lagen lässt sie Häuser und Wohnkomplexe errichten und berät Erbbaurechtsausgeber zur Entwicklung solcher Projekte. Über die LIEMAK IT GmbH, eine weitere Ausgründung, stehen Interessenten Dienstleistungen rund um das Verwalten von Erbbaurechten zur Verfügung. Grundlage dafür ist die langjährige Erfahrung der Klosterkammer in diesem Sektor.
Für Informationen rund um das Erbbaurecht haben sich Stiftungen, Unternehmen, kirchliche Institutionen und Kommunen, die ihren Grundbesitz in dieser Form verwalten, dem Deutschen Erbbaurechtsverband e.V. angeschlossen. Die Klosterkammer, als größte Ausgeberin von Erbbaurechten in Deutschland, hat den Verband im Februar 2013 mit gegründet. Dieser bietet Vernetzung von Erbbaurechtsausgebern und Veranstaltungen zum Thema Erbbaurecht in ganz Deutschland an.