Verkauf

Die Aufgabe der Klosterkammer ist, die Leistungsfähigkeit der von ihr verwalteten Stiftungen zu erhalten. Deswegen werden Grundstücke im Erbbaurecht vergeben und nur verkauft, wenn es wirtschaftlich oder strategisch geboten ist.

Die Klosterkammer vergibt Grundstücke im Erbbaurecht und erwirtschaftet Erträge, um Leistungsverpflichtungen zu erfüllen und Förderungen als freiwillige Leistungen vergeben zu können. Ein Stiftungsziel lautet, die dauerhafte Leistungsfähigkeit zu sichern. Deshalb ist der Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken grundsätzlich untersagt.

Aus wirtschaftlichen oder strategischen Gründen kann es jedoch geboten sein, Flächen zu verkaufen. Die Klosterkammer bietet einzelne freie Grundstücke zum Verkauf an, die in einer Kartenansicht verzeichnet sind. Die Leiterinnen und Leiter der Rentämter können Informationen zu Angeboten in ihrer Region geben.