Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Katasterämtern ermitteln jedes Jahr aus den Preisen, die für Bauland gezahlt wurden, die Bodenrichtwerte. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert, also den Preis des Bodens pro Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken einer Region, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Werden in einer bestimmten Bodenrichtwertzone Grundstücke zu sehr hohen Preisen verkauft, wirkt sich dies auch auf die Richtwerte benachbarter Flächen aus. Eine Zone kann einzelne Straßen, Stadtteile oder ganze Ortschaften umfassen. Immobilienspekulation treibt so den Bodenrichtwert in die Höhe.
Bei Erbbaurechtsflächen bleibt die Eigentümerin oder der Eigentümer gleich. Hier gehen keine Preise für den Verkauf von Boden in die Sammlung ein. Zwar werden auch für solche Flächen Bodenrichtwerte ausgewiesen, diese werden aber aus den umliegenden Verkaufsfällen ermittelt. In diesem Fall sind spekulative Bodenpreisgestaltungen mangels Verkaufsfällen ausgeschlossen. Daher dämpfen Erbbaurechtsflächen den bei Kaufgrundstücken in den vergangenen Jahren beobachteten Effekt der steigenden Bodenrichtwerte als Reaktion auf die vorhergehende Bodenpreisspekulation.
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