Wie setzen sich Erschließungskosten zusammen?

Erschließungskosten sind Kosten für die Ver- und Entsorgung eines Gebäudes, beispielsweise das Verlegen von Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen. Bei der Erbbaurechtsvergabe ist es rechtlich möglich, die Erschließungskosten als Einmalzahlung zur Verminderung des Erbbauzinses abzulösen oder die Erschließungskosten in den Grundstückswert einzurechnen. In letzterem Fall erhöht sich durch den höheren Grundstückswert der jährliche Erbbauzins. Bei Erbbaurechten, die von der Klosterkammer vergeben werden, trägt die Kosten in der Regel der Erbbaurechtsnehmer – genauso wie ein Grundstückseigentümer – per Einmalzahlung zum Vertragsbeginn. Dies ist auch bei anderen Anbietern eine gängige Praxis, da die Kosten nicht der Versorgung des Grundstücks, sondern der des Hauses dienen.

 

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