Wer ist ein Erbbaurechtsausgeber?

Wenn sich ein Grundstückseigentümer entschließt, einer anderen Person ein Baurecht auf seinem Grundstück einzuräumen (Erbbaurecht), wird er zum Erbbaurechtsausgeber. Er bleibt Eigentümer des Grundstücks, aber der Erbbaurechtsnehmer nutzt das Grundstück für die Vertragslaufzeit wie sein eigenes und zahlt dafür einen Erbbauzins. Erbbaurecht und Grundstück können während der Vertragslaufzeit getrennt voneinander verkauft werden. Sollte das Grundstück während der Laufzeit den Eigentümer wechseln, wird dieser automatisch zum Erbbaurechtsausgeber und ist an den bestehenden Vertrag gebunden. Erbbaurechtsausgeber kann jeder Grundstückseigentümer sein – neben Kommunen, Kirchen oder Stiftungen auch Gesellschaften oder Privatpersonen. Die Klosterkammer ist mit rund 16.700 Erbbaurechten die größte Erbbaurechtsausgeberin Deutschlands. Sie hat den Deutschen Erbbaurechtsverband im Februar 2014 mitgegründet. Der Verband setzt sich unter anderem für größere Transparenz zum Thema Erbbaurecht ein.

 

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