Was ist eine Beurkundung?

Die Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift, die ein Vertrag in Deutschland haben kann. Zur Vereinfachung des Rechtsverkehrs ist diese Form nur für besonders wichtige oder komplizierte Verträge vorgeschrieben. Dies sind insbesondere Grundstückskaufverträge oder Erbbaurechtsverträge, aber auch Schenkungs- oder Eheverträge. Beurkundungen werden von Notarinnen und Notaren durchgeführt. Der Gesetzgeber hat besonders risikoreiche oder juristisch komplizierte Rechtsgeschäfte einer Beurkundungspflicht unterworfen, damit durch Einbeziehung eines Notars sowohl den Beteiligten eine Beratung zugutekommt als auch rechtliche Risiken von vornherein ausgeschlossen werden können. In einer Verhandlung vor dem Notar erklären die Beteiligten ihren Willen, der nach Belehrung durch den Notar in einer Niederschrift aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Beteiligten und dem Notar eigenhändig unterschrieben wird. Die notarielle Urkunde ist eine sogenannte öffentliche Urkunde; das heißt, sie erbringt den vollen Beweis für die beurkundete Erklärung oder Tatsache. Das Originaldokument (Urschrift) verbleibt beim Notar, der es in seiner Urkundenrolle verzeichnet. Für den Rechtsverkehr erteilt er den Beteiligten vollstreckbare Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften. Zu unterscheiden ist die Beurkundung von der reinen Beglaubigung einer Unterschrift, welche eine andere, mildere Formvorschrift darstellt.

 

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