Was ist ein Wohnungserbbaurecht?

Mehrere Eigentümer von Wohnungen innerhalb eines Gebäudes bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Auch Gebäude auf Erbbaurechtsgrundstücken können in Wohnungseigentum aufgeteilt, veräußert, beliehen und vererbt werden. Die einzelnen Eigentumswohnungen auf einem Erbbaurechtsgrundstück werden auch als Wohnungserbbaurechte bezeichnet. Alle Wohnungseigentümer in der Gemeinschaft zahlen anteilig den Erbbauzins für das Grundstück.

 

Sie können den Beitrag „Was ist ein Wohnungserbbaurecht?“ auch anhören oder als MP3 herunterladen (398 KB):