Was ist der Grundstückswert?

Der Erbbauzins richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Orientierung bietet der Bodenrichtwert. Sofern Besonderheiten bei einem Grundstück erkennbar sind, kann dessen Wert im Einzelgutachten vom Bodenrichtwert abweichen. Der individuell geprüfte Grundstückswert ist im Einzelfall genauer als der vom Katasteramt ermittelte Bodenrichtwert. Die Klosterkammer Hannover richtet sich grundsätzlich nach dem Bodenrichtwert, beteiligt sich aber an den Kosten für Einzelgutachten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Abweichung vom Bodenrichtwert wahrscheinlich ist. Grundlage für die Erbbauzinsberechnung ist der reine Bodenwert ohne etwaige Erschließungskosten.

 

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