Was ist der Erbbauzins?

Der Erbbauzins ist der Betrag, den Erbbaurechtsnehmende – ähnlich einer Miete oder Pacht – für die Nutzung des Grundstücks zahlen, auf das sie ihr Haus gebaut haben. Der Erbbauzins wird am Anfang der Vertragslaufzeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Grundlage dafür bietet der aktuelle Bodenrichtwert. Bei der Berechnung sind Größe, Lage und Bebaubarkeit eines Grundstücks die wesentlichen Faktoren, die den Wert bestimmen.

Der Erbbauzins bildet die Grundlage für die gesamte Vertragslaufzeit. Im Laufe der Zeit jedoch verändert sich der tatsächliche Gegenwert des vereinbarten Erbbauzinses. Darum wird dieser in der Regel alle fünf Jahre inflationsbedingt angepasst. Der Erbbauzins wird jährlich fällig; bei der Klosterkammer Hannover kann er ohne Aufschläge auch vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden.

 

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