Was bedeutet Liquiditätsvorteil?

Beim Ankauf eines Grundstücks mit einem Gebäude fallen Zins und Tilgung für Grundstück und Gebäude an. Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages müssen dagegen Erbbauberechtigte keine Liquidität für Zins und Tilgung des Grundstücks aufbringen. Das heißt, dass zunächst weniger Grundkapital notwendig ist. Dafür zahlen sie einen Erbbauzins, der nach verschiedenen Modellrechnungen deutlich unter der jährlichen Belastung für ein Darlehen zum Kauf eines Grundstücks liegt. So bleibt gerade in der Startphase der Finanzierung eines Eigenheims mehr Liquidität für Überraschungen in der Bauphase, neue Wünsche oder Anschaffungen. Der Liquiditätsvorteil nimmt mit der Zeit ab, da der Tilgungsanteil eines Darlehens üblicherweise sinkt. Dieser wirtschaftliche Vorteil für Erbbaurechtsnehmende zeigt sich bei einem Erbbauzins, der in etwa dem Hypothekenzins entspricht, bis zu 60 Jahre lang.

 

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