Was bedeutet Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht findet seine Anfänge im römischen Recht. Mit der Erbbaurechtsverordnung von 1919 wurde eine neue rechtliche Grundlage geschaffen. Ziel war angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und Bodenspekulationen entgegenzuwirken. Heute ist das Erbbaurecht ein Instrument der Vermögensverwaltung. Insbesondere Kirchen, Kommunen und Stiftungen bieten Erbbaurechte an. Für die Klosterkammer Hannover steht die Sicherung langfristiger Einnahmen im Mittelpunkt. Die Ausgabe von Erbbaurechten sichert die Leistungsfähigkeit der von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen.

Das Erbbaurecht ist ein eigenes Recht am fremden Grundstück. Das bedeutet, dass man ein eigenes Haus auf fremdem Grund bauen kann. In einem Vertrag wird der jährlich oder monatlich dafür zu zahlende Gegenwert, der so genannte Erbbauzins, festgelegt. Jede natürliche oder juristische Person kann Erbbaurechtsnehmerin sein. Die Klosterkammer Hannover schließt Erbbaurechtsverträge über eine Laufzeit von in der Regel 80 Jahren ab.

 

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