Soziales Erbbaurecht?

Wenn Erbbaurechte auslaufen und neue Verträge geschlossen werden, kommt es oft zu Diskussionen über die angemessene Höhe des Erbbauzinses. Denn in den meisten Regionen Deutschlands sind die Grundstückspreise in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Deshalb ist der Erbbauzins nach einer Vertragsverlängerung oder -erneuerung oft deutlich höher als zuvor und es wird der Ruf nach einer sozialen Verantwortung der Erbbaurechtsausgeber laut. Zwar wurde das Erbbaurecht 1919 eingeführt, um möglichst vielen Menschen Wohnbauflächen anzubieten und damit Eigentum zu schaffen. Aber die wenigsten Erbbaurechte sind Sozialprojekte. Beispielsweise können Kommunen günstige Erbbaurechtskonditionen mit Steuereinnahmen gegenfinanzieren und auf diese Art Sportförderung betreiben, indem sie niedrige Erbbauzinsen für Sportstätten erheben. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle.
Die von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen benötigen die Erbbauzinsen, um ihre Zwecke und Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Erhalt einer Vielzahl denkmalgeschützter Gebäude sowie Projektförderung – beispielsweise im sozialen Zweck. Von diesen Projekten profitieren insbesondere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen oder notleidende Menschen.

 

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