Wie berechenbar ist ein Erbbaurechtsgrundstück für den Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages?
Für Erbbaurechtsnehmer ist wichtig, dass ihr Erbbaurecht auf Dauer bezahlbar bleibt. Dies ist dadurch gewährleistet, dass Zinsanpassungen nie über das Maß der allgemeinen Entwicklung der Verdienste hinaus angepasst werden können. Die Klosterkammer behält hierbei auch die Nebenkosten im Blick, bei allen neueren Verträgen ist in der Regel bei Erbbauzinsänderungen kein Notarbesuch mehr erforderlich, auch die neuerliche Eintragung im Grundbuch entfällt. Soll das Erbbaurecht beispielsweise verkauft werden, hat aber nur noch eine Restlaufzeit von beispielsweise 18 Jahren, bietet die Klosterkammer Hannover eine vorzeiti-ge Verlängerung der Laufzeit an – zu wiederum fest kalkulierbaren Erbbauzinsen. Neuere Erbbaurechtverträge haben zudem viele Erleichterungen gegenüber früher üblichen Regelungen bereits integriert.