Fragen zur Wertsicherung
Die Wertsicherung wird bei Erbbaurechtsverträgen in der Regel alle fünf oder zehn Jahre vorgenommen. Die Anpassung richtet sich nach dem so genannten Verbraucherpreisindex (VPI), der am Kaufkraftverlust (Inflation) des Geldes gemessen wird. Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt unabhängig ermittelt und ist im Internet einsehbar.
- Kann die Klosterkammer nicht einfach auf die Anpassung verzichten?
- Was macht die Klosterkammer mit den Einnahmen?
- Warum müssen die Erbbaurechtsnehmer „auf einmal“ so viel Geld bezahlen?
- Wie funktioniert die Kappung? Was passiert, wenn die Inflationsrate höher ist als der gestiegene Brutto-Verdienst?
- Wie berechenbar ist ein Erbbaurechtsgrundstück für den Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages?
- Welche Vorteile hat ein Erbbaurecht gegenüber der Miete?
- Warum können andere Städte wie Lübeck, Bremen oder Hamburg ihren Erbbauzins senken, die Klosterkammer Hannover aber nicht?
- Heizt die Wertsicherung die Inflation zusätzlich an?