Erbbaurecht

Das Recht am fremden Grundstück: Die Klosterkammer schließt Erbbaurechtsverträge mit einer Dauer von in der Regel 80 Jahren ab. Kunden zahlen einen Erbbauzins und können auf dem Grundstück bauen ohne es zu kaufen.

Eine Frau und zwei Männer stehen an einem Gartenzaun vor einem Haus beieinander. Der mann rechts ist Dieter Schulz, Leiter des Klosterrentamtes Lüneburg, hat eine Mappe in der Hand.

Zufrieden mit der vorzeitigen Erneuerung ihres Erbbaurechtsvertrags: Ursula und Claus-Dieter Kretschmer mit Rentamtsleiter Dieter Schulz vor ihrem Haus in Lüneburg (von links).
Foto: Hans-Jürgen Wege

Auf einem Erbbaurecht können private Interessenten ebenso wie Gewerbetreibende ihre eigenen Immobilien errichten – vom Einfamilienhaus bis zur Werkshalle. Der Bauherr spart sich den Grundstückskauf und zahlt stattdessen in einem vereinbarten Rhythmus den Erbbauzins. Verträge für Erbbaurechte der Klosterkammer laufen in der Regel 80 Jahre, die Vertragslaufzeit kann jedoch frei vereinbart werden. Erbbaurechte können verkauft, beliehen und vererbt werden. Die Ausgabe von Erbbaurechten sichert die langfristige Leistungsfähigkeit der von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen.

Die Berechnung des Erbbauzinses orientiert sich beim Vertragsabschluss an dem Grundstückswert. Alle fünf Jahre ist in der Regel inflationsbedingt eine Wertanpassung vorgesehen. Bei Vertragsende erneuern wir üblicherweise die Verträge mit unseren Erbbaurechtsnehmern, die ein Vorrecht auf die Erneuerung ihrer Verträge haben.

Planungssicherheit und gute Konditionen bei vorzeitiger Verlängerung

Die Klosterkammer bietet bei einer Restlaufzeit von Erbbaurechten zwischen fünf und 40 Jahren eine vorzeitige Vertragsverlängerung an. Der Erbbaurechtsnehmer erhöht damit die Attraktivität seines Erbbaurechtes: Es kann mit einer verlängerten Laufzeit wieder einfacher verkauft oder beliehen werden, beispielsweise mit einem größeren Kredit für umfangreiche Renovierungsarbeiten.

Sonderkonditionen der Klosterkammer: Wird ein Erbbaurechtsvertrag erneuert, bildet der aktuelle Bodenrichtwert eine wichtige Berechnungsgrundlage. In vielen Bereichen Niedersachsens sind diese Bodenwerte in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Bei der vorzeitigen Verlängerung wird für jedes Jahr Restlaufzeit ein Prozent vom errechneten Quadratmeterpreis abgezogen. Mit diesem vorzeitigen Erneuerungsvertrag steigen die Kosten weniger stark, als bei der regulären Verlängerung. Für ein individuelles Angebot wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner in dem zuständigen Rentamt.

Erbbaurecht in weniger als drei Minuten in Wort und Bild erklärt: Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. hat einen kurzen Film zum Thema Erbbaurecht produzieren lassen, der das Modell leicht verständlich erläutert.

Zwei Audiointerviews zum Thema „Ein eigenes Haus auf fremdem Grund – Fragen und Antworten rund ums Erbbaurecht" finden Sie hier.