Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften. Foto: Harald Koch

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften. Foto: Harald Koch

Erbbaurecht & Liegenschaften

Langfristiges Denken sichert Leistungsfähigkeit: Die Klosterkammer vergibt Grundstücke im Erbbaurecht und verpachtet landwirtschaftliche Flächen. So ist es möglich, aus dem Grundvermögen dauerhaft Erträge zu erzielen.

  • Erbbaurecht

    Erbbaurecht

    Das Recht am fremden Grundstück: Die Klosterkammer schließt Erbbaurechtsverträge mit einer Dauer von in der Regel 80 Jahren ab. Kunden zahlen einen Erbbauzins und können auf dem Grundstück bauen ohne es zu kaufen.

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  • Verpachtung

    Verpachtung

    Landwirtschaft, Kies- und Bodenabbau, Fischerei: In unterschiedlicher Form bewirtschaften Betriebe oder nutzen Jäger und Vereine von der Klosterkammer gepachtete Flächen und Gewässer.

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  • Erneuerbare Energien

    Erneuerbare Energien

    Die Klosterkammer stellt landwirtschaftliche oder Gewerbe-Flächen auch für Windkraft- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Die Energiegewinnung aus Wind und Sonne, kurz: die Energiewende, ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

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